Factoring: Kosten und buchhalterische Erfassung im Griff behalten

Factoring ist eine Finanzierungslösung, mit der B2B-Unternehmen durch die Abtretung ihrer Kundenforderungen an einen Factor sofortige Liquidität erhalten. Der Preis des Factorings variiert von Factor zu Factor und hängt von einer Reihe von Kriterien ab. Erfahren Sie, wie Factoring buchhalterisch erfasst wird und welche Parameter seine Kosten beeinflussen.

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Was kostet Factoring?

Factoring-Unternehmen erzielen ihre Vergütung über 3 Hebel:

  • Die Factoring-Provision bzw. Servicegebühr
  • Die Finanzierungsprovision bzw. Finanzierungsgebühr
  • Zusätzliche Kosten

Der Preis des Vertrags variiert je nach Art des Factoring-Programms (außerbilanzielles, stilles, Rechnung-für-Rechnung-Factoring usw.).

Daneben behalten sich die Factoring-Unternehmen das Recht vor, vorübergehend einen Garantiefonds einzubehalten, der vom Betrag der angekauften Forderungen abgezogen wird, um ihr Finanzierungsgeschäft abzusichern. Dieser Fonds dient dem Factoring-Unternehmen als Schutz vor nicht weitergeleiteten Direktzahlungen, Streitfällen, Zahlungsausfällen usw. Der Garantiefonds, der in der Regel 10 % des Forderungsbetrags ausmacht, wird dem Zedenten zurückerstattet, sobald die Schuldner ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Factor beglichen haben. Andernfalls kann er einbehalten werden.

Was ist die Factoring-Provision?

Die Factoring-Provision, auch Servicegebühr genannt, ist eine Vergütung, die von den Factoring-Unternehmen erhoben wird und einen Prozentsatz des Gesamtbetrags der abgetretenen Rechnungen darstellt. In der Regel wird dieser Prozentsatz anhand einer Tarifstruktur festgelegt.

Dieser Satz kann jedoch auch von mehreren Faktoren abhängen:

  • Das Volumen der Forderungen und der durchschnittliche Rechnungsbetrag: Je höher das Volumen und der durchschnittliche Betrag der abgetretenen Rechnungen, desto niedriger fällt die Provision aus. Im umgekehrten Fall bedeutet dies für den Factor einen höheren Verwaltungsaufwand und somit eine höhere Provision.
  • Die praktizierten Zahlungsfristen: Kurze Zahlungsfristen können die Provision senken.

Diese Provision umfasst außerdem die Kosten für die Verwaltung der Kundenforderungen, also den Zeitaufwand, den der Factor für das Ausziffern, den Forderungseinzug, das Mahnwesen und die Beitreibung aufwendet – Leistungen, die im Rahmen eines klassischen Factoring-Vertrags vorgesehen sind.

Wie setzt sich die Finanzierungsprovision zusammen?

Der Satz dieser Provision ist an den EURIBOR gekoppelt, also den Referenzzinssatz, zu dem sich die Factoring-Unternehmen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Geld leihen. Es handelt sich dabei um den 3-Monats-EURIBOR, der der durchschnittlichen Zahlungsfrist von B2B-Unternehmen von rund 90 Tagen entspricht. Dieser Satz schwankt je nach Bonität der Schuldner zwischen 1 und 4 %. Verfügen die Kunden des Unternehmens über eine gute Bonität und ist das Risiko für den Factor entsprechend geringer, kann die Provision nach unten verhandelt werden.

Factoring: welche Nebenkosten fallen an?

Schließlich bringt der Abschluss eines Factoring-Vertrags zusätzliche Kosten mit sich, die unter anderem Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die Anbindung an das IT-System des Factors sowie Prüfungsgebühren abdecken.

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Die buchhalterische Erfassung von Factoring

Buchung eines klassischen Factoring-Vertrags

Der klassische Vertrag ist die umfassendste Lösung: Der Factor finanziert, verwaltet und garantiert die vom Unternehmen abgetretenen Rechnungen. Im Folgenden die wesentlichen Buchungsschritte, die diesem Vertragstyp entsprechen (die genaue Kontenzuordnung richtet sich nach dem verwendeten Kontenrahmen, z. B. SKR03 oder SKR04):

1. Abtretung der Forderungen an den Factor

Sobald die Rechnung angekauft wurde und die Factoring-Gesellschaft deren Eigentümerin geworden ist, muss Folgendes gebucht werden:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe der abgetretenen Forderung entlasten (Haben),
  • Forderungen gegenüber dem Factor in gleicher Höhe belasten (Soll),
  • Hinterlegte Kautionen/Garantiefonds in Höhe des für den Garantiefonds einbehaltenen Betrags belasten (Soll),
  • Aufwendungen für Factoring-Gebühren (Factoring-Provision) netto, ohne Steuern, belasten (Soll),
  • Vorsteuer in Höhe der auf die Factoring-Provision entfallenden Umsatzsteuer belasten (Soll).

2. Liquiditätsvorschuss durch den Factor

Innerhalb von 48 Stunden nach der Abtretung der Rechnungen erhält der Zedent die Finanzierung seiner abgetretenen Forderung. Dabei ist Folgendes zu buchen:

  • Forderungen gegenüber dem Factor entlasten (Haben),
  • Bankkonto in Höhe des vom Factor vorgestreckten Betrags belasten (Soll).

3. Begleichung der Rechnung durch den Kunden

Bei Fälligkeit der Rechnung zahlt der Schuldner an die Factoring-Gesellschaft. Diese zahlt daraufhin den für den Garantiefonds einbehaltenen Betrag zurück:

  • Hinterlegte Kautionen/Garantiefonds in Höhe des zurückerstatteten Betrags entlasten (Haben),
  • Bankkonto belasten (Soll).

Es gibt weitere Factoring-Lösungen. So ermöglicht beispielsweise das außerbilanzielle Factoring dem Unternehmen, die abgetretenen Forderungen aus seiner Bilanz auszubuchen. Die buchhalterische Erfassung dieser Factoring-Art unterscheidet sich daher.

Buchungsbeispiel für klassisches Factoring

Nehmen wir an, ein Unternehmen tritt Forderungen in Höhe von 30.000 Euro ab. Der Factor zahlt 90 % dieses Betrags, also 27.000 Euro, im Voraus aus und berechnet Provisionen und Zinsen in Höhe von 900 Euro.

1. Abtretung der Forderungen an den Factor

Soll: Forderungen gegenüber dem Factor – 30.000 Euro,
Haben: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – 30.000 Euro.

2. Liquiditätsvorschuss durch den Factor

Soll: Bankkonto – 27.000 Euro,
Haben: Forderungen gegenüber dem Factor – 27.000 Euro.

3. Provisionen und Zinsen des Factors

Soll: Bankgebühren und ähnliche Aufwendungen – 900 Euro,
Haben: Bankkonto – 900 Euro.

4. Begleichung der Rechnung durch den Kunden

Soll: Bankkonto in Höhe des verbleibenden Restbetrags der Rechnung (30.000 € – 27.000 € – 900 €) = 2.100 €,
Haben: Hinterlegte Kautionen/Garantiefonds – 2.100 €.

Die buchhalterische Erfassung von Factoring ist für ein solides Finanzmanagement des Unternehmens unerlässlich. Es wird empfohlen, einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Buchungen korrekt erfasst werden und den geltenden Standards entsprechen. Factoring ist ein wirkungsvolles Instrument zur Optimierung der Liquidität und der Verwaltung der Kundenforderungen.

Die buchhalterischen Risiken im Zusammenhang mit Factoring

Die buchhalterische Erfassung von Factoring erfordert besondere Sorgfalt, um Fehler zu vermeiden, die sich negativ auf die Finanzausweise des Unternehmens auswirken könnten. Zu den wichtigsten buchhalterischen Risiken zählen:

Die Unterschätzung der Kosten für Provisionen und Zinsen

Unternehmen müssen darauf achten, alle vom Factor berechneten Provisionen und Finanzierungskosten korrekt zu erfassen. Eine ungenaue Einschätzung kann die Analyse der Rentabilität und der Liquidität verfälschen.

Die fehlerhafte Bewertung der abgetretenen Forderungen

Es ist entscheidend, die abgetretenen Forderungen korrekt zu bewerten, um eine Überbewertung der Vermögenswerte des Unternehmens zu vermeiden. Eine fehlerhafte Bewertung kann zu Verzerrungen in der Bilanz führen.

Die Nichteinhaltung der Rechnungslegungsstandards

Unternehmen müssen bei der Darstellung von Factoring-Transaktionen die lokalen und internationalen Rechnungslegungsstandards, wie beispielsweise die IFRS, einhalten. Eine Nichteinhaltung kann zu Sanktionen und Compliance-Problemen führen.

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